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Das ist ja echt ärgerlich, Renate.
Das bedeutet also. dass man nie eine Entschädigung bekommt wenn der Codeshare Partner für z.B. die Verspätung, Flugstreichung o.ä. verantwortlich ist. Buche ich bei KLM und Air France ist für das Dilemma verantwortlich, krieg ich nix. Ebenso wenn ich Lufthansa buche und US- Airways der ausführende Partner und fliegt nicht pünktlich.
Hört sich irgendwie nach einer Gesetzeslücke an
Lg
Michaela
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Ich kenne niemanden, der je irgendwas erhalten hat. Auch nicht bei dem SWISS Flug nach Johannesburg! Die haben immer Ausreden :animierte-smilies-w
LG Monique
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Petra ( pietja) hatte einen Gutschein erhalten.
Michaela, so ist es offenbar. Und ich achte bei den Flugbuchungen extra darauf, dass die Airline, hier war es AB mit ihrer Flugnummer auf dem Ticket steht. Es war ein AB Flug durchgeführt von AA . Hat auch mit dem europäischen Flugrecht zu tun, da mein Flug in den USA begann.
@ Monique Hast du bei Swiss einen Antrag gestellt? Ablehnen können sie immer noch, falls sie sich im Gegensatz zu AB melden.
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Liebe Renate
die Beschwerde läuft wg dem verlorenen Geld der Notausgangsitze...... Pünkltlich angekommen bin ich ja...... mit LH:smilie_blinker:
Gruss Monique
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Dann bekommst du nur , bzw. solltest du, das Geld für die Sitzplatzreservierungen erstattet bekommen.
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Huhu, also, ich habe damals Air Berlin verklagt und wir hatten uns dann auf einen Vergleich vor Gericht geeinigt.
Es ging beide Male um Flüge von JFK nach Düsseldorf. der erste Flug hatte 9 Stunden Verspätung, der zweite 6 Stunnden.
Ein Freund von uns ist Rechtsanwalt und er hatte uns damals unterstützt. Es gab glaube ich 1.000 Euro anstatt 1.200 Euro, aber das hat uns gelangt.
Jaja, die versuchen es immer mit Ausreden.....Leider muss man für sein Recht sehr oft hart kämpfen.
LG
Melly
PS: Renate, nimm Dir beim nächsten Mal einen Anwalt, dann klappt das bestimmt.
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Melly , wurden beide Flüge von AB selbst durchgeführt?
Der Rechtsweg bleibt mir immer noch offen , nur offensichtlich aussichtslos.
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Uli, Renate, das ist 4 Jahre her, ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr. Zumindest gab es schon den Codeshare Partner AA.
Da ich DUS - JFK nonstop geflogen bin beide Male kann es eigentlich nur ein kompletter Air Berlin Flug gewesen sein und ich weiß auch noch, dass sich unser Rechtsanwaltsfreund mit dem Anwalt von Air Berlin telefonisch vorab unterhalten hat. Also, zu 99% ein reiner Air Berlin Flug
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Deshalb hast du eine Entschädigung bekommen , weil AB auch die durchführende Airline war.
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Renate, könntest du denn dann jetzt gegen AA vorgehen? Oder geht das nicht weil das ein deutsches Recht ist und die Airline amerikanisch?
@Monique
Wir haben damals von AB die XL Seat Gebühr erstattet bekommen als 2 Flüge zusammengelegt wurden u. wir deshalb auf die gebuchten XL Seats verzichten mussten
Lg
Michaela
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[QUOTE]Renate, könntest du denn dann jetzt gegen AA vorgehen? Oder geht das nicht weil das ein deutsches Recht ist und die Airline amerikanisch?[/QUOTE]
Genau so ist es, europäisches Recht. In Amerika gibt es wohl keine Entschädigungen . Ein Bekannter hat mir mal erzählt, wenn man 4 Std . in der Maschine sitzend auf dem Flugfeld steht, dann hat man Anspruch.
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Ja, es ist europäisches Recht und kann nur gegen europäische Fluglinien geltend gemacht werden. Deshalb achte ich auch darauf, dass ich nach MUC mit LH und nicht mit UA fliege. Lufthansa hat letztes Jahr meine Reklamation wegen des ausgefallenen Fluges sofort bearbeitet und nach 3 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Zwei Mitreisende mussten erst Anwälte einschalten.
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Deshalb hatte ich auch darauf geachtet, dass AB auf dem Ticket steht und ich hatte direkt bei AB gebucht. Nützt trotzdem nichts, da der Zubringerflug in den USA gestartet ist und von AA durchgeführt wurde.
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Ich glaube man hat immer das Problem wenn man in den USA umsteigt. Denn die meisten Inlandsflüge werden von den amerikanischen codeshare Partnern durchgeführt.
Lg
Michaela
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Hallo
Zeitungsartikel von gestern...............ergo..........die Airline muss nie zahlen :motz:
[url]http://www.blick.ch/news/wirtschaft/flug-annulliert-in-diesen-faellen-zahlt-die-airline-nicht-id3942065.html[/url]
Schönen Sonntag
Monique
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Hallo zusammen.
Der Zeitungsartikel wird das Thema wohl auf Grundlage der Schweizer Gesetzgebung / Bilateralen Abkommen betrachten. Weiß jemand, ob diese den EU-Richtlinen entsprechen oder ob es hier andere gibt?
Gruß
Ulrich
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Ich will keinen neuen Thread aufmachen:
Meine Air Berlin Bonusmeilen verfallen , deshalb habe ich für Mai 2016 Rückflug von LAS nach DUS mit den Meilen gebucht.
Ich bekam dafür einen AA Flug LAS- ORD Abflug 5.45 Weiterflug mit 5 h Zwischenaufenthalt nach DUS. Noch akzeptabel.
Heute schickt mir AB eine Flugplanänderung Abflug 23.58 Vortag!!! Unbelievable! Was meint Ihr? Muss ich diese Änderung akzeptieren? Mir graut es vor der " Kontaktaufnahme " mit AB.
Viele Grüße
Renate
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Bedeutet dass dann auch, dass statt 5 Std. dann 10 Std. In ORD drohen?
Das würde ich persönlich nicht hinnehmen.
Würde es bei den 5 Std. bleiben, würde ich wohl den sehr späten Abflug am Vorabend schlucken, bevor die Meilen weg sind.
Mal sehen was die Vielflieger meinen.
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Genau Simone, statt 5h , die waren im gebuchten Flug angegeben , nun 10h .
Ich versuche den Vorschlag zu machen , statt von LAS ab LAX zu fliegen.
Fand ich schon vorher komisch, dass man nicht mit der Airline fliegt, bei der man die Meilen einlöst.
Hin hatte ich die BA Meilen eingelöst , und fliege mit AB.
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Renate, ruf bei AB an und sag dass du selbständig bist und das das nicht so einfach geht. Bei mir haben sie eingelenkt.