Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behinderung und ESTA?
Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Meine Frau und ich fliegen im Herbst nach New York.
Beim Ausfüllen des ESTA Antrages gab es aber schon ein Problem. Die Frage nach Behinderung bzw. Krankheit. Meine Frau ist von Geburt behindert und auf den Rollstuhl angewiesen. Ich selbst habe ne chronische Erkrankung. Aber wenn man die Frage mit ja beantwortet, wird der Antrag wohl nicht genehmigt. Wir haben im Internet recherchiert und die Aussagen sind nicht immer eindeutig. Hat hier vielleicht jemand selbst Erfahrungen bei der Einreise in die USA gemacht. Kann es Probleme geben,weil man ja die offensichtliche Behinderung nicht angegeben hat?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Hallo thor,
erst einmal ein:welcome rda: hier .
Ich glaube das Mona 27 dazu vielleicht was sagen könnte. Schreib ihr doch mal ne PN
Eine gute Bekannte von mir ist Rollstuhlfahrerin und kann nur noch den rechten Arm und die linke Hand bewegen und war vor 2 Jahren in den USA. Also muss ESTA ohne Probleme sein. Ihr braucht doch sicherlich Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, Gate wechseln etc. , deshalb würde ich eine Behinderung nicht verschweigen.
Sicherlich bekommst du hier noch einige Antworten.
Renate
Ich kenne ESTA nicht, da ich als Staatsbuerger so etwas nicht machen muss. Aber ich nehme schwer an, dass mit Behinderung (ich muesste die englische Version mal sehen) eventuell eher geistige Behinderung gemeint ist.. Als selbst Gehbehinderter kann ich sagen, dass es wohl kein anderes Land auf der Erde gibt, wo mehr Ruecksicht auf Gehbehinderte genommen wird!
Ich nehme an, dass ihr einen Behindertenausweis habt, wenn beim Buhchen, bzw. beim Einchecken darauf hingewiesen wird, bekommt ihr automatisch einen Bulk Head Sitz, braucht euch also mit der Sitzbuchung nicht abzugeben. Beim Einchecken ist der Ausweis wichtig, weil ihr dadurch an der Warteschlange fuer die Sicherheitskontrolle vorbei nach vorne gebracht werdet, und dort meistens in einem gesonderten Bereich untersucht werdet. Meistens koennt ihr bei der Untersuchung auch sitzen bleiben.
Ich muss sagen,ehe ich meinen Behidertenausweis hatte, bin ich nie so komfortabel geflogen und behandelt worden, wie danach!
Hallo.....
Ich denke auch HANS kann hier etwas dazu sagen.....PN genügt! Er meldet sich zeitnah
Gruss Monique
Hallo,
ich kann, ehrlich gesagt, gar nicht mehr sagen, ob wir die Frage nach Behinderung bei meiner Tochter mit Ja oder Nein beantwortet haben.
Wie ich mich aber einschätze habe ich diese Frage sicher bejaht :D , denn wenn davon die Genehmigung abhängen würde, gäbe es sicher spätestens bei der Immigration Prozedur Probleme.
Ganz sicher kann ich jedoch sagen, dass wir keinerlei Nachteile durch die offensichtliche Behinderung von Steffi hatten und wir generell begeistert waren von der Behindertenfreundlichkeit in USA. (Dumme Touris zählen da nicht dazu)
Noch was:
Diese Mailaddy habe ich hier im Forum bekommen ... ich habe sie nicht gebraucht, aber anscheinend kann man da nachfragen, um zu erfahren, ob es eventuell Schwierigkeiten gibt bei Behinderung.
feedback@usembassy.de
Hallo Thor !
Die Fragen nach Krankheiten werden erst seit 2015 gestellt. Hierbei dürfte es dann nur Schwierigkeiten geben, wenn die Krankheit ansteckend und für andere gesundheitsgefährdend ist.
Eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung, die nur dich betrifft, sind also kein Hinderungsgrund für die Esta Einreise.
Wie Mona schon schrieb, sind die USA hier mal richtig vorbildlich, was den Umgang mit Behinderte betrifft. Unser Enkel sitzt ja auch nur im Rollstuhl und seine Eltern sind immer richtig angetan, was da drüben für Behinderte alles getan wird.
Behinderten Parkausweis mitnehmen und deutlich sichtbar am Rückspiegel festmachen und ihr könnt an jeder Parkuhr kostenlos parken, solange ihr wollt, das nur als Beispiel.
Es ist möglich, dass die Esta Genehmigung nicht sofort in wenigen Sekunden erteilt wird, sondern erst ein oder zwei Tage später via email. Also nicht gleich ungeduldig werden.
Was soll ich tun, wenn meine Reisegenehmigung nicht erteilt wird?
Sofern die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Reisegenehmigung "Reisegenehmigung nicht bewilligt" lautet, Sie aber gleichwohl noch reisen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite des Department of State unter www.travel.state.gov für weiterführende Information zur Beantragung eines Visums. Die Ablehnung einer Reisegenehmigung untersagt Ihnen lediglich das Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program und ist keine Entscheidung über die Möglichkeit des Erhalts eines Visums zur Reise in die USA. Sollten Sie keine ESTA-Genehmigung erhalten, ist kein Gericht zur Überprüfung der Entscheidung über die Berechtigung nach ESTA befugt.
Anm. Olli: Hallo Hans, ich gehe mal davon aus, dass Dein Text eine Kopie von der ESTA-Seite ist. Daher habe ich mir erlaubt, es als Zitat darzustellen ;-).
Behinderten Parkausweis mitnehmen und deutlich sichtbar am Rückspiegel festmachen und ihr könnt an jeder Parkuhr kostenlos parken, solange ihr wollt, das nur als Beispiel.
Und da kann ich vom Gegenteil in Deutschland reden. letztes Fruehjahr war ich in Duesseldorf, und habe mein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, und meinen Behindertenparkausweis deutlich sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt. Als ich nach einer Stunde wiederkam, hatte ich eine Anzeige unter dem Scheibenwischer haengen, die besagte, dass ich ein schweres Ordnungsvergehen veruebt haette, indem ich illegal auf einem Behindertenparkplatz geparkt haette. Nach recht vielen Anfrufen beim Ordnungsamt, wurde ich dann mit dem Leiter der entsprechenden Abteilung verbunden, der mir sagte, dass in Deutschland nur Ausweise bestimmter EU Staaten anerkannt wuerden. Auf meine Frage, wie ich als Behinderter Buerger eines nicht anerkannten Staates denn an so einen Ausweiss kommen koennte, wurde mir gesagt, dass das nicht das Problem der Verwaltung waere, mir das zu sagen. Anfangs war er nicht bereit, die Strafe zu erlassen, sondern reagierte erst, als ich drohte auf FaceBook und anderen Social Medias zu scheiben, wie Behinderten unfreundlich Duesseldorf gegenueber ausser europaeischen Behinderten ist.
Da lonbe ich mir die US Behoerden, wenn da ein Mitarbeiter das offizielle rollstuhl Symbol sieht, machen sie alles, was in ihrer Moeglichkeit steht, einer solchen Person zu helfen (bis hin zu dem Fakt, wie es mir passiert ist, den fliessenden Verkehr einer Hauptstrasse zu stoppen, damit ich diese ungehindert ueberqueren konnte)
Hallo Dietmar,
da stehen einem ja die Haare zu Berge wenn man das von "Dusselkaff" liest.
Ist übrigens nicht nur Behinderten gegenüber , auch Wohnmobilisten können da ein Lied von singen.
Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.
Denn diese Plätze in erster Reihe sind für genau dafür errichtet, für Rollstuhl Fahrer und gehbehinderte Menschen die Gehhilfen benötigen und nicht weit laufen können.
Man beachte mal in der Praxis, wer so alles auf diesen Parkplätzen parkt, jeder der einen Behindertenausweis hat, aber ohne das G und das ist nicht ok aus meiner Sicht. Allerdings wissen viele Passinhaber gar nicht, dass sie trotz Ausweis dort nicht parken dürfen. Da müsste das Versorgungsamt viel besser aufklären.
Dietmar, ich weiss jetzt nicht, wie Dein Ausweis aussieht, aber wenn er das G nicht hat (was im Ausland ja ganz anders sein kann), dann hatte das Amt in diesem Fall sogar recht:smilie_denk_17:
Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.
Hmm :smilie_denk_49: ... Steffi ist ja auch im Besitz von einem Schwerbehindertenausweis, aber da sie nur das G da stehen hat, kann ich (und jeder andere, der Steffi mit im Auto hat) nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Das ginge nur, wenn auf dem Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen würde. So ist zumindest meine Info vom Versorgungsamt.
Da mein Vater auch einen Behindertenausweis hat weiss ich, dass man in Deutschland auf den blauen Behindertenparkplätzen nur dann parken darf, wenn man auch das G für gehbehindert drauf hat.
Denn diese Plätze in erster Reihe sind für genau dafür errichtet, für Rollstuhl Fahrer und gehbehinderte Menschen die Gehhilfen benötigen und nicht weit laufen können.
Man beachte mal in der Praxis, wer so alles auf diesen Parkplätzen parkt, jeder der einen Behindertenausweis hat, aber ohne das G und das ist nicht ok aus meiner Sicht. Allerdings wissen viele Passinhaber gar nicht, dass sie trotz Ausweis dort nicht parken dürfen. Da müsste das Versorgungsamt viel besser aufklären.
Dietmar, ich weiss jetzt nicht, wie Dein Ausweis aussieht, aber wenn er das G nicht hat (was im Ausland ja ganz anders sein kann), dann hatte das Amt in diesem Fall sogar recht:smilie_denk_17:
Die einzigen Behindertenausweise, die es hier gibt, sind ausschliesslich fuer's Parken gedacht, und mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet! sie shehen so aus, und es ist recht unverstaendlich, wieso das nicht zu erkennen ist, dass ein behinderter damit parken darf, wenn das Teil im Auto praesentiert ist.
Hier wird jeder Polizist/jede Politesse, einen Ausweis respektieren, der mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet ist, egal ob die USA mit dem Land ein Abkommen haben, oder nicht!
Hallo Dietmar,
da wir ja in D-land viele "Korinthenkacker" auf den Ämtern haben, ist es hier viel schlimmer irgendwelche Ansprüche als Behinderter zu bekommen.
Kleines Beispiel: Mein Schwiegervater , Gott hab ihn selig, war dieletzten Jahre auch an den Rollstuhl gefesselt.
Wir haben den Antrag gestellt ihn von den Rundfunkgebühren zu befreien. Wurde natürlich abgelehnt mit der Begründung er wäre ja nicht vom öffendlichen Leben abgeschnitten. Er könne ja mit öffendlichen Verkehrsmitteln auch in die nächste Stadt kommen um dort in Kino, Theater, oder oder kommen. Ach ja das Oma und Opa zu der Zeit beide 85 Jahre waren tut nichts zur Sache. Sein altes Auto haben wir steuerfrei bekommen es hatte aber ne Anhängerkupplung und somit hätten wir sein Elektromobil transportieren können. Denkste Puppe war nicht erlaubt. Der Mann am Finanzamt hat mir wortwörtlich gesagt ."Es wird schon genug Schindluder damit getrieben irgendwo muß Schluß sein."
Ich könnte hier noch einige Beispiele anführen aber damit schweifen wir dann zu weit vom Thread ab.
Hmm :smilie_denk_49: ... Steffi ist ja auch im Besitz von einem Schwerbehindertenausweis, aber da sie nur das G da stehen hat, kann ich (und jeder andere, der Steffi mit im Auto hat) nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Das ginge nur, wenn auf dem Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) stehen würde. So ist zumindest meine Info vom Versorgungsamt.
Herrjeh, Du hast natürlich Recht, sorry!:huch:
aG muss drauf sein, hat sich mein Vater vor Gericht schwer erkämpft.
Da war ich nicht Herr aller meiner Sinne, sorry:smilie_denk_17:
Die einzigen Behindertenausweise, die es hier gibt, sind ausschliesslich fuer's Parken gedacht, und mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet! sie shehen so aus, und es ist recht unverstaendlich, wieso das nicht zu erkennen ist, dass ein behinderter damit parken darf, wenn das Teil im Auto praesentiert ist.
Hier wird jeder Polizist/jede Politesse, einen Ausweis respektieren, der mit dem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet ist, egal ob die USA mit dem Land ein Abkommen haben, oder nicht!
Für mich klar ersichtlich Dietmar, aber der deutsche Amtsschimmel...
Nunja, leider trifft es immer die Falschen. Aber es wird auch viel Schindluder getrieben in D. Da bedingt das eine, das andere ..... :smilie_denk_17:
Nunja, leider trifft es immer die Falschen. Aber es wird auch viel Schindluder getrieben in D. Da bedingt das eine, das andere ..... :smilie_denk_17:
Schindluder kann hier nicht getrieben werden, da behinderte sonst keine Verguenstigungen bekommen. Geraete, usw. werden von der Krankenkasse ersetzt oder koennen von der Steuer abgesetzt werden (mit entsprechenden Belegen). Was es hier in grosser Anzahl gibt, sind Parkmoeglichkeiten fuer Behinderte, da der Gesetzgeber zwingend von jedem der oeffentliches Parken ermoeglich (also auch von Geschaeften) verlangt, dass ein Bestimmter Prozentsatz der Parkbuchten fuer Behinderte eingerichtet werden muss. Das wird bei der endgueltigen Baubanahme ueberprueft, und spaeter pruefen die Ordnungsorgane auch relativ gut, dass die Gesetze befolgt werden. Die Strafen fuer die Nichtbeachtung sind ziemlich hoch, und belaufen sich meistens zwischen 100 und 200 Dollar. Entsprechendes gilt natuerlich auch fuer Toilettenanlagen, die immer behinderten gerecht sein muessen, sowie allen Gehwegen, die immer an Kreuzungen abgesenkt sein muessen.
Danke für eure Beiträge. Wenn die teils auch etwas am eigentlichen Thema vorbei gehen.
Hab aber wohl eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Die Frage im ESTA-Antrag lautet:
Leiden Sie an einer körperlichen, geistigen oder ansteckenden Krankheit ? Oder
konsumieren Sie Drogen oder sind Sie drogenabhängig ?
Laut Erläuterung heißt es dann:
-Körperliche oder geistige Erkrankungen
Beantworten Sie die Frage zu körperlichen oder geistigen Krankheiten mit "Yes" (Ja), falls
(a) Sie derzeit unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit leiden und mit dieser Krankheit
verbundene Verhaltensweisen aufweisen, die eine Bedrohung Ihres Eigentums, Ihrer Sicherheit, Ihres
Wohlbefindens oder dritter Personen darstellen können oder dargestellt haben; oder
(b) Sie unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit gelitten und mit dieser Krankheit verbundene
Verhaltensweisen aufgewiesen haben, die eine Bedrohung Ihres Eigentums, Ihrer Sicherheit, Ihres
Wohlbefindens oder dritter Personen dargestellt haben und die Verhaltensweisen wahrscheinlich wieder
auftreten oder zu anderen schädigenden Verhaltensweisen führen.
Antworten Sie mit "No" (Nein), falls:
(a) Sie derzeit unter keiner körperlichen oder geistigen Krankheit leiden; oder
(b) Sie unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit leiden oder gelitten haben, aber ohne damit
verbundene Verhaltensweisen, die eine Bedrohung Ihres Eigentums, Ihrer Sicherheit, Ihres Wohlbefindens
oder dritter Personen darstellen oder dargestellt haben; oder
(c) Sie derzeit unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit mit damit verbundene Verhaltensweisen
leiden, diese Verhaltensweisen jedoch keine Bedrohung Ihres Eigentums, Ihrer Sicherheit, Ihres
Wohlbefindens oder dritter Personen dargestellt haben, aktuell darstellen oder künftig darstellen werden;
oder
(d) Sie unter einer körperlichen oder geistigen Krankheit mit damit verbundenen Verhaltensweisen gelitten
haben, die eine Bedrohung Ihres Eigentums, Ihrer Sicherheit, Ihres Wohlbefindens oder dritter Personen
dargestellt haben, diese Verhaltensweisen jedoch wahrscheinlich nicht wieder auftreten werden.
Also muss man wohl nur mit "JA" nur antworten, wenn man durch seine Behinderung/Krankheit eine Gefahr für andere ist.
Könnte man wohl auch etwas anderes oder eindeutiger definieren.
Grüße
Thorsten
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